Betretungsverbot für alle Waldflächen in Kreis Mettmann
Die für den Kreis Mettmann zuständige Forstbehörde spricht ein kreisweites Betretungsverbot für alle Waldflächen in Kreis Mettmann aus. Verboten ist auch das Betreten von Forstwirtschaftswegen und Fußwegen. Das Verbot ist gültig bis zum 13.6.2014 24:00 Uhr.
Ausgenommen vom Betretungsverbot sind die Grundeigentümer und mit der Aufarbeitung befasste Personen. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.