Baumschutzsatzung

Baumschutzsatzung

Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Haan

Auf Antrag der GAL-Fraktion hat die Stadt Haan ihre Baumschutzsatzung aus dem
Jahr 1991 überarbeitet und an die aktuellen Rechtsgrundlagen angepasst.
Der Entwurf wurde bei zwei Treffen des Arbeitskreises Baumschutz diskutiert und
nun im Ausschuss für Umwelt und Mobilität beschlossen. Nach Durchlaufen der
Sitzungsfolge kann dann die Satzung noch vor dem Ende der Vogelschutzzeit in Kraft
treten.
In Zukunft stehen neben Laubbäumen ab einem Umfang von 80cm auch Obstbäume
ab einem Umfang von 60cm und Nadelbäume ab einem Umfang von 100cm unter
Schutz. Werden Bäume aufgrund von Baumaßnahmen gefällt, muss als Ausgleich eine
Ersatzpflanzung erfolgen. Je nach Umfang des gefällten Baumes müssen dafür drei
oder mehr neue Bäume im Geltungsbereich dieser Satzung gepflanzt werden. Durch
die Einführung einer Anwuchskontrolle und eines Berichtswesens über Anträge und
Fällungen rückt der Baumbestand in Haan etwas mehr in den Fokus bei den
zuständigen Stellen der Verwaltung und den politischen Gremien. Auf der Homepage
der Stadt wird ein neuer Themenpunkt „Baumschutz“ eingerichtet. Dort kann man
sich zukünftig über die einzuhaltenden Vorgaben informieren und erhält Hinweise
zum Schutz von Bäumen auf Baustellen und eine Baumliste mit geeigneten Bäumen
für Ersatzpflanzungen.
Die Ausweitung der Baumschutzsatzung auf das gesamte Stadtgebiet und ein Schutz
von Hecken ist in der Musterbaumschutzsatzung der
Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz zwar vorgesehen, in NRW wegen fehlender
Deckung durch Landesrecht aber leider nicht möglich. Für eine Änderung der
entsprechenden Stellen im Landesnaturschutzgesetz könnten sich die
Naturschutzverbände auf Landesebene vielleicht einsetzen.

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