Neonikotinoide ab sofort verboten
Eilverordnungen vom Landwirtschaftsministerium haben Seltenheitswert. Aber sei´s drum, wenn sie sinnvoll sind werden wir hier nicht meckern. Jedenfalls kommt endlich mal etwas sinnvolles aus der CSU-Ecke: seit gestern gilt ein Verbot einiger Pestizide, von denen wir ziemlich sicher annehmen können, dass sie sehr gefährliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt auch über die behandelten Felder hinaus haben, und die im Verdacht stehen, für das sogenannte „Bienensterben“ verantwortlich zu sein.
Naja, so richtig eilig hatte es das BMEL abgekürzte Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bei Licht betrachtet nicht, den schon vor 1 1/2 Jahren wurden für den Hausgebrauch die Lizetanstäbchen aus den Regalen verbannt, die mit den gleichen Wirkstoffen arbeiten, und darüber war auch hier schon zu lesen. Also doch ein kleiner Seitenhieb, das BMEL sollte vielleicht besser BUMMEL heißen.
Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln bestimmter Neonicotinoide behandelt wurde, darf in Deutschland ab sofort weder gehandelt noch gesät werden. Eine entsprechende Eilverordnung hat Landwirtschaftsminister Christian Schmidt am 21. Juli 2015 unterzeichnet. Das Verbot gilt ab sofort.
Die Beizung mit diesen Insektiziden ist in Deutschland nach Angaben des Ministeriums bei Wintergetreide ohnehin bereits untersagt. Durch die Verordnung ist jetzt auch der Import von entsprechendem Saatgut verboten.
Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt (CSU) lässt sich so zitieren: „Mit der Verordnung schützen wir die Bienen vor insektizid-haltigem Staub. Das nützt sowohl den Bienen als wichtigem Teil der Natur als auch den Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch die Bienen angewiesen sind.“ Der Bauernminister schützt die Bauern sozusagen vor sich selbst.