Petition: Keine Jagd mehr auf Schnepfe, Schwan, Dachs und Co.
Seit 2001 ist der Tierschutz in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung verankert. Trotzdem wird die Ausübung der Jagd bis heute weder dem Tier- noch dem Naturschutz gerecht, findet der BUND.
Etwa 1,3 Mio. Tiere werden jährlich in NRW durch Jäger getötet, über 90 % davon ohne vernünftigen Grund gemäß § 1 Tierschutzgesetz, artenschutzwidrig bzw. ohne sinnvolle Verwertung! Hierzu zählen bspw. über 2000 Exemplare der in NRW gefährdeten Waldschnepfe und etwa 500 000 Ringeltauben, die zwecks Verscheuchung – sogar während der Brutzeit – geschossen werden! Tiere sollen zukünftig nur noch getötet werden dürfen, wenn diese tatsächlich verzehrt werden können, nicht selten und nicht geschützt sind. So sind alle Arten der Roten Listen, des FFH-Anhangs IV sowie Vogelarten, deren Bejagung nach der Vogelschutzrichtlinie in Deutschland nicht zulässig ist, nicht in die Liste jagdbarer Arten aufzunehmen.
Der BUND und weitere Tier- und Naturschutzverbände Nordrhein-Westfalens, darunter der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Deutsche Tierschutzbund, das Komitee gegen Vogelmord und PETA setzen sich deshalb gemeinsam für ein ökologisches Jagdgesetz in NRW ein. Die Verbände haben in einer Resolution 10 zentrale Eckpunkte definiert, die sich in der geplanten Novellierung des Landesjagdgesetzes wiederfinden müssen, damit dem Tier- und Naturschutz sowie den Ankündigungen des Koalitionsvertrags entsprochen werden kann.
Schließen auch Sie sich mit ihrer Stimme an und fordern Sie eine grundlegende Reform des Jagdrechts!
Jetzt Resolution lesen und unterschreiben!
Quelle: BUND Newsticker
Nachtrag vom 7. Oktober: Positionspapier des NABU zur Jagdrechtsnovelle