Am Tenger in Haan kann man diese Kirschlorbeerhecke besichtigen. Viele Meter blickdichte Hecke. Eine Neuanpflanzung dieser Hecken ist in der Schweiz ab September nicht mehr erlaubt!
Begründet wird es mit dem Argument, dass es sich um invasive Arten handelt, deren Ausbreitung man vermeiden möchte. Betroffen sind auch der Schmetterlingsstrauch (Budlaia/Flieder), der Kirschlorbeer oder der Blauglockenbaum. Die Freisetzungsverordnung umfasst aber noch viel mehr Arten.
Auch bei uns weisen BUND und NABU daraufhin, wie nutzlos der Kirschlorbeer für unsere heimischen Arten ist!